PM: Das ewige Problem mit den Beurlaubungen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: BSV Bonn   
Sonntag, den 25. April 2010 um 14:21 Uhr

Für viele Schüler, die die Bildungsproteste in den letzten Wochen, Monaten und Jahren unterstützt haben, ist ein Thema immer wieder ein Problem gewesen: Das Beurlauben für den Tag des „Bildungsstreiks“. Die unterschiedliche Handhabung der Schulen macht das Thema nicht leichter denn diverse Schulleitungen beurlauben während andere sich der Veranstaltung entgegenstellen.

Doch schauen wir uns die rechtliche Lage jetzt einmal genau an:

Fakt ist folgendes: Schulleitungen haben das Recht bei politischen Veranstaltungen, die für die SchülerInnen eine besondere Bedeutung haben, zu beurlauben. So steht es im Schulgesetzt § 43 III.

Leider wird in der BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW) bei dem Beurlaubungsgrund „politische Veranstaltungen“ in Klammern „z.B. Bildungsarbeit der Parteien oder ihnen nahe stehende Organisationen“ als Beispiel genannt - wohlgemerkt nur als mögliche Beispiele!

Doch für einige Schulleitungen bedeuten diese Beispiele, dass die Bildungsproteste unter diesem Punkt nicht eingeschlossen sind, andere Schulen unterstützen die politischen Interessen der Schüler jedoch. – Mit welcher Begründung und inwiefern die BASS die Bildungsproteste ausschließt können die ablehnenden Schulleitungen nicht sagen. Stattdessen berufen sich die Gegner der Bildungs-Proteste auf eine Mitteilung der Bezirksregierung Köln vom 12.11.2008 in welcher es heißt: „Ich bitte Sie deshalb, etwaigen Anträgen auf Beurlaubung oder Befreiung nicht zu entsprechen.“Dass eine Bitte – denn mehr ist dieser Satz sowohl formal als auch rechtlich nicht – als endgültige Weisung aufgefasst und umgesetzt wird, ist nicht unbedingt verständlich.

So sagt zum Beispiel Fr. Stauder, Schulleiterin des Hardtberg-Gymnasiums Bonn, „dass die Schüler laut Bezirksregierung kein Streikrecht haben.“ Mit welchem Grund die Bezirksregierung den Schülern allerdings kein Streikrecht zu räumt kann Sie nicht erklären – wahrscheinlich meint sich diese auf die Schulpflicht berufen zu können, ignoriert aber, dass der „Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule“ auch vorsieht, dass SchülerInnen befähigt werden sollen „verantwortlich am [..] politischen Leben teilzunehmen“, lernen sollen „selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln“ und auch „die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten“. (Siehe Schulgesetz § 2 )

Um der Sache genauer auf den Grund zu gehen führte Fabian Geffers, Vorstandsmitglied der BezirksschülerInnenvertretung Bonn, ein Telefonat mit Hr. Kaspari, Mitarbeiter der Bezirksregierung und Ansprechpartner für Schulangelegenheiten.

Dieser gab auf die Nachfrage, wer für Beurlaubungen verantwortlich sei und ob die Bezirksregierung diese Entscheidung treffen könnte an, dass allein die Schulleitungen für diese Angelegenheit zuständig seien. Auf die Frage ob Demonstrationen politische Veranstaltungen seien, antwortete er eindeutig, dass sie es sein können. Die daraufhin gestellte Frage ob denn die so genannten Bildungsstreiks politische Demonstrationen seien die sich mit politischen Themen auseinandersetzen und politische Forderungen hätten beantwortete er mit einem Schweigen von fast genau 30 Sekunden um dann zu sagen er hätte dies nicht zu entscheiden, sondern die Schulleitungen. Im weiteren Verlauf des Gesprächs kamen Bemerkungen, die darauf schließen lassen, dass die Bezirksregierung dem Bildungsstreik als keine politische Veranstaltung ansieht. – Dies allerdings offiziell aussprechen möchte keiner!

Zwischenfazit: Die Bezirksregierung gibt die Entscheidung ob für den Bildungsstreik beurlaubt werden darf, oder nicht, allein in die Hände der Schulleitungen. Ihre immer wieder auftretende Bitte, nicht zu entschuldigen konnte der Ansprechpartner in keiner Weise begründen.

Gehen wir eine Ebene tiefer, zurück zur Schulleitung vom Hardtberg-Gymnasium. Selbst jetzt, nachdem die Bezirksregierung gegenüber der BezirksschülerInnenvertretung bekräftig hat, dass die Schulleitungen die Entscheidung alleine zu treffen haben, sieht die Schulleitung nicht ein warum sie beurlauben sollte. Ihre Begründung ist, dass durch einzelne Beurlaubungen einer Welle „Tür und Tor“ geöffnet werden könnte.

Mit dem Nicht-Gestatten von Beurlauben für die Bildungs-Proteste streiten viele Schulleitungen der Demonstration den politischen Charakter ab. „Wer den Bildungsstreik nicht beurlaubt hält eine Schüler-Demonstration zum Thema Bildung für nicht politisch.“ so Pressesprecher Timm Opitz von der BSV Bonn. „Der Bildungsstreik kämpft für eine bessere Bildungspolitik – wie kann man dann also sagen er wäre nicht politisch?“

Ein weiterer oft genannter Grund um gegen die Bildungs-Proteste vorzugehen ist, dass diese meistens während der Schulzeit anfangen. Über das Pro & Contra mag man diskutieren können, allerdings sollten alle Beteiligten sich klarmachen, dass der „politische Wert“ einer Veranstaltung nicht davon abhängt um wie viel Uhr sie stattfindet.

„Dass Schulleitungen, durch ihre Entscheidung nicht zu beurlauben, junge Menschen daran hindern politisches Engagement zu entwickeln finde ich sehr schade. Der Lehrauftrag ist natürlich sehr wichtig, aber muss man sich fragen ob der gesetzlich verankerte Erziehungsauftrag nicht auch eine große Rolle spielen sollte.“ kommentiert Fabian Geffers das Verhalten „Wenn SchülerInnen sich für eine bessere Bildungspolitik einsetzen und dann gesagt bekommen ihre Proteste hätten nichts politisches an sich, so darf man sich nicht wundern wenn ein Großteil der Jugend weiter unpolitisch und politikverdrossen bleibt.“

Eigentlich haben die Schüler und die Lehrer doch die selbe Interessen: Eine bessere Bildung für alle. Allein aus diesem Grund sollten Schulleitungen und Lehrer das Engagement unterstützen. Das Problem ist damit aber noch nicht endgültig geklärt und das wird es mit der momentanen, nicht nachvollziehbaren, Empfehlung der Bezirksregierung auch nicht werden. Die BezirksschülerInnenvertretung Bonn hofft nun, dass möglichst viele Schulleitungen sich über die Tragweite Gedanken machen und überlegen ob sie die Jugendlichen unterstützen oder deren politisches Engagement verhindern wollen.

 

BezirksschülerInnenvertretung Bonn

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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 25. April 2010 um 19:15 Uhr